Für Handwerk, Pflege, Gastronomie, Spedition — für jeden Betrieb mit Mitarbeitern
Arbeitszeit erfassen, ohne daß es Arbeit macht
Ihre Leute tippen Kommen und Gehen aufs Handy. Sie sehen, was fehlt, das Lohnbüro bekommt eine fertige Datei. Selbst anmelden — ohne Anruf, ohne Termin.
Betrieb einrichten Ich habe schon einen Zugang
Ab 49,00 € je Abrechnungszeitraum (ein Monat) · 10 Nutzer inklusive, Ihr eigener Zugang zählt mit · keine Mindestlaufzeit, jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar · keine Einrichtungsgebühr; alte Stundenzettel übernehmen lassen ist freiwillig (einmalig 99,00 € je Betrieb) · alle Stufen
Fragen? Ali Enes Özcan, der die Anwendung baut: 0177 3464867
- Ihre Leute tippen Kommen und Gehen, wo sie gerade sind — in zwei Berührungen.
- Sie sehen, was fehlt, solange es sich noch nachtragen läßt.
- Das Lohnbüro bekommt eine Datei in dem Format, das es braucht.
Ihre Leute tragen selbst ein
Kommen, Gehen, Pause, Fahrzeit — vom Handy. Wer kein Handy nutzt, wird wöchentlich miterfaßt; niemand bleibt außen vor.
Sie sammeln keine Zettel mehr ein.
Was fehlt, erfahren Sie rechtzeitig
Fehlende Tage, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit — geprüft, solange es sich noch nachtragen läßt.
Sie suchen am Monatsende nicht mehr, wo der Mittwoch geblieben ist.
Der Monat geht als Datei hinaus
Ein PDF für die Ablage, eine Datei für die Lohnabrechnung. Der Monat wird versiegelt — aufheben können Sie ihn trotzdem, es steht dann im Protokoll.
Niemand tippt etwas ab.
So sieht es aus
Was es kostet
10 Nutzer sind inklusive, jeder weitere kostet 4,50 € (Basic) · 7,50 € (Pro) · 11,50 € (Enterprise). Gezählt wird jeder Nutzer: jede Person in der Zeiterfassung und jeder Zugang, auch Ihr eigener. Wer als Chef auch eigene Zeiten erfasst, zählt zweimal. Ein Abrechnungszeitraum dauert einen Monat und beginnt an dem Tag, an dem Sie ein Zahlungsmittel hinterlegen. Zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit nach § 19 UStG keine. Ihren genauen Preis sehen Sie beim Einrichten, bevor Sie etwas zahlen.
Aufzeichnen muß jeder Betrieb — mit uns ist es erledigt
Seit dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist die Arbeitszeit vollständig und für jeden Tag aufzuzeichnen; wo der Mindestlohn gilt, nach § 17 Abs. 1 MiLoG spätestens am siebten Tag, aufzubewahren zwei Jahre.
Kommt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Bau, Gastronomie, Spedition und die übrigen Branchen des § 2a SchwarzArbG), drucken Sie je Person und Monat ein Blatt: Kommen, Gehen, Pause, Fahrzeit, Tag für Tag — mit einer Prüfsumme, die zeigt, daß seither nichts geändert wurde.
Ihr Lohnbüro bekommt genau seine Datei
Sie geben das Format vor, nicht wir. Einmal eingestellt, kommt die Datei jeden Monat so heraus: 19 Spalteninhalte in freier Reihenfolge, 4 Trennzeichen, 3 Zeichensätze, 4 Datumsformate, eigener Vorspann und Dateiname.
Sie wissen nicht, was davon gebraucht wird? Schicken Sie uns eine Datei, die bisher funktioniert hat — daran läßt es sich ablesen. Oder rufen Sie an: 0177 3464867. Sie sind ein Lohnbüro? So richten Sie das Format selbst ein – für alle Ihre Mandanten.
Der Text für Ihre Leute liegt fertig bereit
Wer Arbeitszeit erfaßt, informiert die Betroffenen vorher. Den Text dafür bekommen Sie von uns, fertig zum Ausdrucken: was erfaßt wird, wer es sieht, wie lange es bleibt, welche Rechte Ihre Leute haben. Frei zu benutzen, auch ohne Vertrag.
Noch mit Zetteln?
Nehmen Sie unsere kostenlose Stundenzettel-Vorlage – PDF zum Ausdrucken; Excel und LibreOffice rechnen die Stunden selbst. Ohne Anmeldung. Wenn Ihnen das Einsammeln lästig wird, sind wir hier.
Wer aufzeichnen muß und wie genau: Pflicht für jeden Arbeitgeber und Minijob: Arbeitszeit aufzeichnen.
Für Ihre Branche: Zeiterfassung in Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung oder im Handwerk.
Worauf Sie sich verlassen können
- Keine Mindestlaufzeit. Kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, mit einem Klick in der Anwendung.
- Täglich gesichert — und die Sicherung wird zurückgelesen. 14 Tagesstände liegen bereit; regelmäßig wird einer vollständig zurückgespielt und nachgezählt.
- Ihre Daten liegen in Deutschland. Server und Sicherung
stehen hier; den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
sehen Sie vor dem Kauf.
Eine Ausnahme, und sie steht im Vertrag: Lassen Sie beim Einrichten Ihre alten Zettel von der KI lesen oder schalten Sie den KI-Assistenten (Enterprise) ein, gehen die dafür nötigen Daten an Anthropic Ireland Limited mit Sitz in Irland; verarbeitet werden sie in den USA und weiteren Drittländern. Beim Einrichten Tabellen in Ausschnitten, Fotos und PDF ganz, nur nach Ihrer ausdrücklichen Bestätigung bei jedem Hochladen; beim Assistenten je Auftrag, nur wenn Sie ihn eingeschaltet haben. Gespeichert wird alles hier. - Kartennummer und IBAN sehen wir nie. Bezahlt wird auf der Seite des Zahlungsdienstleisters.
- Nichts zu installieren, nichts zu orten. Eine Adresse im Browser genügt — kein Programm, kein Firmenhandy. Nach dem Standort fragt die Anwendung nicht.
Hinein — und wieder hinaus
- Hinein: Laden Sie Ihre bisherigen Zettel hoch, gleich welcher Aufbau — Excel, PDF oder ein Foto, auch von Hand geschrieben. Sie sehen jeden Tag in einer Vorschau, und erst Ihr Knopfdruck schreibt etwas. Einmalig 99,00 € je Betrieb, erst beim Übernehmen — das Ansehen ist frei; in Enterprise und mit Einrichtungsgutschein entfällt der Betrag.
- Hinaus: Ein Knopf, und Sie bekommen 14 Dateien mit allem, was gespeichert ist — jederzeit, ohne zu fragen, auch mitten im Vertrag.
- Und danach: Nach einer Kündigung bleibt der Zugang 30 Tage allein zum Herausholen bestehen.
Wer dahintersteht
Hinter AEO IT & Consulting steht Ali Enes Özcan in Mülheim an der Ruhr. Sie sprechen mit dem, der die Anwendung baut – rufen Sie an: 0177 3464867, oder schreiben Sie an info@aeo-it.de.
Vier Angaben, dann sehen Sie Ihren Preis und die Papiere. Erst danach entscheiden Sie.