Zeiterfassung Betrieb einrichten

Stundenzettel-Vorlage kostenlos

Ein Monat auf einem Blatt – zum Ausdrucken oder am Rechner. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail.

So füllen Sie sie aus

Oben Name, Monat und Betrieb. Dann jeden Arbeitstag: Kommen, Gehen, Pause in Minuten und die Baustelle. In Excel und LibreOffice steht die Summe des Tages in der Spalte „Stunden“ von selbst, auch über Mitternacht. Am Monatsende unterschreiben am besten beide – Pflicht ist das nicht, aber es hilft, wenn später gestritten wird.

Was eine Vorlage nicht kann

Wenn Ihnen die Zettel lästig werden

Ab 49,00 € netto im Monat, 10 Nutzer inklusive, Ihr eigener Zugang zählt mit. Keine Mindestlaufzeit. Selbst anmelden, ohne Anruf und ohne Termin.

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Fragen? Ali Enes Özcan, der die Anwendung baut: 0177 3464867

Wer aufzeichnen muß

Jeder Arbeitgeber. Was über acht Stunden am Tag hinausgeht, muß er aufschreiben und zwei Jahre aufheben (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Nach dem Bundesarbeitsgericht muß er die ganze Arbeitszeit erfassen (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21).

Genau vorgeschrieben ist es für Minijobber und für Betriebe in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG – zum Beispiel Bau, Gebäudereinigung, Messebau, Friseur: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, eingetragen spätestens am siebten Kalendertag danach, mindestens zwei Jahre aufbewahrt (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Ausgenommen sind Minijobs im Privathaushalt (§ 17 Abs. 1 Satz 3 MiLoG) sowie hohe Gehälter und mitarbeitende enge Familie (§ 1 MiLoDokV). Die Vorlage hat für alles die Spalten.

Quellen, abgerufen am 13.10.2026: § 16 ArbZG, § 3 ArbZG, § 5 ArbZG, § 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG, § 1 MiLoDokV, BAG, 1 ABR 22/21. Keine Rechtsberatung.

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