Zeiterfassung in Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung
In bestimmten Branchen – Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung und weiteren – müssen Sie die Arbeitszeit aller Mitarbeiter aufschreiben, nicht nur die der Minijobber. Hier steht, welche Branchen, was zu tun ist und was droht.
Auf Papier: die kostenlose Stundenzettel-Vorlage (PDF, Excel, LibreOffice). Ohne Zettel: so geht es mit der Zeiterfassung. Stand: 16.10.2026, Quellen am Ende der Seite.
Welche Branchen sind gemeint?
Das Gesetz zählt die Wirtschaftsbereiche auf (§ 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Es betrifft Personen, die tätig sind – wörtlich:
- im Baugewerbe,
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- im Personenbeförderungsgewerbe,
- im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste,
- im Schaustellergewerbe,
- im Gebäudereinigungsgewerbe,
- bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- in der Fleischwirtschaft mit Ausnahme des Fleischerhandwerks nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft,
- im Prostitutionsgewerbe,
- im Wach- und Sicherheitsgewerbe,
- im Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Gehört mein Betrieb dazu?
Daran erkennen Sie es: Müssen Ihre Leute dem Zoll auf Verlangen ihren Ausweis zeigen (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG) und müssen Sie jeden neuen Mitarbeiter schon am ersten Tag sofort anmelden (Sofortmeldung, § 28a Abs. 4 SGB IV)? Dann gehört Ihr Betrieb zu diesen Branchen – und die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Mitarbeiter, nicht nur für Minijobber.
Im Zweifel zeichnen Sie so auf, wie hier beschrieben.
Was müssen diese Betriebe tun?
Arbeitszeit aufzeichnen. Für jeden Mitarbeiter Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag, mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Was, bis wann, wie lange und wie der Zoll prüft, steht ausführlich auf der Seite Minijob: Arbeitszeit aufzeichnen – die Regeln sind dieselben.
Ausweis mitführen. Ihre Leute müssen bei der Arbeit einen Ausweis (Personalausweis, Pass oder Ersatz) mitführen und dem Zoll auf Verlangen vorlegen (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG). Sie als Arbeitgeber müssen jeden Mitarbeiter vorher nachweislich und schriftlich darauf hinweisen und diesen Hinweis aufbewahren (§ 2a Abs. 2 SchwarzArbG).
Sofort anmelden. Den Beginn jedes Beschäftigungsverhältnisses melden Sie spätestens bei der Aufnahme der Arbeit an die Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
Was droht?
Wer die Arbeitszeit nicht, falsch, unvollständig oder zu spät aufschreibt oder nicht zwei Jahre aufhebt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 21 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 MiLoG). Wer Unterlagen nicht bereithält oder die Prüfung behindert, bis zu 30.000 Euro (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 9, Abs. 3 MiLoG).
Den Ausweis nicht mitzuführen kostet bis zu 5.000 Euro (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG); den schriftlichen Hinweis nicht zu geben bis zu 1.000 Euro (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG).
„Bis zu“ heißt: Das sind Obergrenzen. Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, richtet sich nach dem Gewicht des Verstoßes, dem Vorwurf und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (§ 17 Abs. 3 OWiG). Bei Fahrlässigkeit liegt die Obergrenze bei der Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG).
Mit der Zeiterfassung
Die Zeiterfassung von AEO läuft im Browser, auf dem Handy wie am Rechner – gebaut für Betriebe, deren Leute draußen arbeiten, etwa im Handwerk, in der Montage oder in der Gebäudereinigung.
Ihre Leute tippen Kommen und Gehen aufs Handy, je Tag mit Einsatzort; wer kein Handy nutzt, den tragen Sie einmal in der Woche ein. Fehlt an einem eingestellten Arbeitstag der Eintrag, steht der Tag ab dem nächsten Tag rot in Ihrer Übersicht, mit Datum. So ist die Aufzeichnung lückenlos und rechtzeitig – und bei einer Prüfung des Zolls als PDF griffbereit.
Kommt eine Prüfung, laden Sie den Stundennachweis als PDF: eine Seite je Person, mit Beginn, Ende und Dauer jedes Tages und jeder Berichtigung. Am Monatsende schreibt die Anwendung die Lohndatei für Ihr Lohnbüro; abgetippt wird nichts.
Ab 49,00 € netto im Monat, 10 Nutzer inklusive, Ihr eigener Zugang zählt mit. Keine Mindestlaufzeit. Selbst anmelden, ohne Anruf und ohne Termin.
Betrieb einrichten Erst ansehen
Fragen? Ali Enes Özcan, der die Anwendung baut: 0177 3464867
Weitere Ratgeber
Quellen, abgerufen am 16.10.2026: § 2a SchwarzArbG, § 8 SchwarzArbG, § 28a SGB IV, § 17 MiLoG, § 21 MiLoG, § 17 OWiG, Zoll, Sonstige Pflichten. Keine Rechtsberatung.